
Aktuelles / Branchennews
Februar 2010
Gefährliche Störstrahlung in veralteten Hausverteilungen
In einem gemeinsamen Informationsblatt weisen die Bundesnetzagentur, der Fachverband für Rundfunkempfangs- und
Kabelanlagen, der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen auf mögliche Leckstellen in veralteten Hausverteilungsanlagen hin, die zu Störungen von
sicherheitsrelevanten Funkdiensten der Polizei und der Luftfahrt führen können.
Zur Identifizierung dieser so genannten Störstrahlung führt der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur routinemäßig Messfahrten durch. Werden dabei Kabelanlagen mit Leckstellen ermittelt, ist der Hauseigentümer dazu verpflichtet, für die Beseitigung der Störstrahlung verpflichtet, sofern der Kabelnetzbetreiber dieser Verantwortung nicht nachkommen muss.
Häufigste Ursachen für eine Störstrahlung sind Alterung, mechanische Einwirkungen (Knickstellen, Nägel etc.) und
die Verwendung von Anschlusskabeln minderer Qualität. Trögner hilft Ihnen beim Aufbau eines sicheren
Hausverteilnetzes und beseitigt vorhandene Schäden/Leckstellen zuverlässig und professionell. Werden vorhandene
Leckstellen nicht beseitigt, wird die Bundesnetzagentur ggf. von sich aus tätig. Die Anfallenden Zusatzkosten
sind vom Hauseigentümer oder, sofern der Mangel am Anschlusskabel liegt, auch vom Mieter zu übernehmen.
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